Ich arbeite nach dem Wahltherapeutenprinzip. Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen oder osteopathischen Behandlung ist aus rechtlichen Gründen ein Überweisungsschein Ihres Hausarztes/Ihrer Hausärztin bzw. Facharztes/Fachärztin notwendig.

 

Die Länge der Therapie hängt vom Beschwerdebild ab und wird individuell an Sie angepasst. Für Sie bedeutet das, dass Sie bei physiotherapeutischer Behandlung einen Anspruch auf eine Teilkostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse haben. Die Höhe der Rückerstattung ist von den Tarifen Ihrer jeweiligen Krankenkasse abhängig. 

 

Osteopathische oder kinderosteopathische Behandlungen sind großteils Privatleistungen und können, ebenso wie Restkosten aus der physiotherapeutischen Behandlung, EVENTUELL von Zusatz- oder Unfallversicherungen übernommen werden. 

 

Ich bitte Sie, Termine spätestens 24 Stunden vorher abzusagen, damit sie an andere Patient:innen vergeben werden können. Werden Termine nicht rechtzeitig abgesagt, müssen diese leider in Rechnung gestellt werden. 

Danke für Ihr Verständnis!